In den Wohngebieten gilt die Blaue Zone nach Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a der Signalisationsverordnung. Mittels Parkkarte ist es erlaubt, das Fahrzeug gegen eine Gebühr auf entsprechend signalisierten Parkplätzen zeitlich unbeschränkt (resp. so lange, wie es die entsprechende Parkkarte zulässt) zu parkieren.
Beachten Sie die Liste der Plätze mit „Blaue Zone“-Signalisation, auf welchen die Parkkarten nicht gültig sind. Es gilt die maximale Parkzeit gemäss Signalisation. Eine Parkscheibe ist anzubringen.
Standort / Maximale Parkzeit
Im Industriegebiet Brüggmoos ist das Parkieren ebenfalls gebührenpflichtig. Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Parkuhren. Die Parkkarten sind hier nicht gültig.
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