PriMa-Fachstelle
Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber wahrzunehmen oder für sich hinreichend zu sorgen, benötigen Unterstützung. Ohne das Engagement von Privatpersonen könnte die Betreuung nicht im nötigen Umfang gewährleistet werden. Für betroffene Mitmenschen suchen wir deshalb Freiwillige, die sich persönlich für eine solche Aufgabe geeignet fühlen und sich engagieren möchten. Helfen auch Sie mit!
Welche Unterstützung brauchen die Betroffenen?
In Folge von Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung können Mitmenschen nicht mehr selber für sich sorgen. Sie sind überfordert und benötigen Unterstützung, um ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu erledigen. In solchen Fällen ernennt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand / eine Beiständin. Als Beistand / Beiständin können nebst professionellen Sozialarbeitenden auch private Personen, sogenannte private Mandatstragende PriMa, eingesetzt werden.
Die Betroffenen haben das Recht, eine geeignete Person aus dem Familien- und Bekanntenkreis vorzuschlagen. Nicht immer lässt sich allerdings aus diesen Kreisen jemand finden.
Aufgaben der PriMa?
Als PriMa nehmen Sie sich dem Schutz der Betroffenen sowie der Wahrung derer Interessen an.
Die Aufgaben sind von Person zu Person verschieden, grundsätzlich gehören jedoch folgende dazu:
o Begleitung und Unterstützung im Alltag
o Regelmässige persönliche Kontakte
o Rechnungen bezahlen
o Einfache Buchhaltung führen
o Alle zwei Jahre einen Beistandschaftsbericht inkl. Abrechnung verfassen
Anforderungen an PriMa?
Sie sind als PriMa geeignet, wenn Sie…
o sich für Mitmenschen engagieren möchten,
o zuverlässig und geduldig sind,
o ein administratives und organisatorisches Flair haben,
o eine einfache Buchhaltung führen können,
o sich längerfristig engagieren möchten und
o ca. fünf bis zehn Stunden monatlich hierfür investieren können.
Entschädigung der PriMa?
Für den ehrenamtlichen Einsatz erhalten die PriMa eine Entschädigung und allfällige Spesen zurückerstattet. Ein solches Mandat ist jedoch nicht zum Erwerb eines Zusatzverdienstes geeignet. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Aufwand und wird von der KESB festgelegt.
Kontakt
Ansprechpartner rund um die Führung der Beistandschaft ist die PriMa-Fachstelle der Sozialen Dienste Brügg. Die PriMa erhalten von uns Unterstützung und Beratung bei finanziellen, methodischen und rechtlichen Fragen.
Sie interessieren sich für das Führen einer Beistandschaft für eine Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Brügg, Aegerten, Studen oder Schwadernau? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir würden uns freuen.
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung
Montag, Dienstag
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08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
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Mittwoch
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14.00 - 18.00 Uhr
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Donnerstag
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08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
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Freitag
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08.00 - 14.00 Uhr
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