Mettgasse 1
2555 Brügg
Kontakt
   

Einwohner- und Fremdenkontrolle

  • Schweizer/innen
     
    Zuzug:
    Schweizer und Schweizerinnen haben sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Heimatschein (für Wochenaufenthalter der Heimatausweis), das Familienbüchlein sowie der AHV-Ausweis vorzulegen. Dienstpflichtige haben den Zuzug beim Sektionschef bzw. bei der Zivilschutzstelle zu melden.

    Anmeldegebühr: Fr. 20.-

    Wegzug:
    Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle unter Vorlage des Niederlassungsausweises (für Wochenaufenthalter Aufenthaltsausweis) und unter Angabe des neuen Wohnortes zu erfolgen. Dienstpflichtige haben den Wegzug beim Sektionschef bzw. bei der Zivilschutzstelle zu melden.

    Keine Gebühr


    Mutationen:
    Wohnungswechsel, Berufs- und Arbeitgeberwechsel sowie Änderungen des Zivilstandes, Geburten und Adoptionen sind der Einwohnerkontrolle unter Vorlage des Niederlassungsausweises innert 8 Tagen zu melden.

     

     


    Ausländer/innen
     
    Zuzug:
    Ausländer haben sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug persönlich bei der Fremdenkontrolle anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Pass, der Ausländerausweis, der Eheschein, oder wenn vorhanden das Familienbüchlein, der AHV-Ausweis und von Kindern die Geburtsmeldung vorzulegen.

    Anmeldegebühr: Fr. 25.-


    Wegzug:
    Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Fremdenkontrolle unter Vorlage des Ausländerausweises und des Passes sowie unter Angabe des neuen Wohnortes zu erfolgen.

    Keine Gebühr


    Mutationen:
    Wohnungswechsel, Berufs- und Arbeitgeberwechsel sowie Änderungen des Zivilstandes, Geburten und Adoptionen sind der Fremdenkontrolle unter Vorlage des Ausländerausweises innert 8 Tagen zu melden.