Mettgasse 1
2555 Brügg
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Stimmabgabe

  • Gemeindeschreiberei
  • Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen.

    Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungssonntag von 10.00 - 11.00 Uhr im Stimmlokal Gemeindehaus Brügg möglich.

    Bei der brieflichen Stimmabgabe ist wie folgt vorzugehen:

    Stimm- und Wahlzettel müssen ausgefüllt in das beigelegte (graue) Kuvert gelegt werden. Anschliessend ist die unterschriebene Ausweiskarte zusammen mit dem grauen Kuvert in das Abstimmungskuvert zu legen. Das Kuvert muss rechtzeitig der Post übergeben werden, damit es spätestens am Freitagmorgen vor der Abstimmung bei der Gemeindeschreiberei eintrifft oder es kann direkt in den Briefkasten des Gemeindehauses Brügg geworfen werden (letzte Leerung am Sonntag vor der Abstimmung um 9.30 Uhr).

    Bitte beachten: Bei der brieflichen Stimmabgabe muss die Ausweiskarte unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.