Mettgasse 1
2555 Brügg
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Kanalisationswesen - Information einholen

  • Bauverwaltung
  • Das gesamte Kanalisationsnetz (Gemeindeleitungen und -anlagen) wird von der Bauverwaltung resp. dem Werkhof und von spezialisierten Firmen regelmässig unterhalten und kontrolliert.

    Sämtliche Eingriffe an privaten Kanalisationsanlagen (Leitungen, Schächte) sowie an Versickerungsanlagen sind bewilligungspflichtig. Erkundigen Sie sich bitte bei der Bauverwaltung.

    Wenn Sie Grabarbeiten vornehmen, lassen Sie sich bitte zuerst von uns einen Leitungsplan der Kanalisation im entsprechenden Gebiet aushändigen. Unbedingt zu beachten sind dabei auch die anderen Werkleitungen (siehe Dokument unten).