Mettgasse 1
2555 Brügg
Kontakt
   

Brandschutz (Feueraufseher)

  • Industriestrasse 1
  • 2555
  • Brügg
  • 032 372 71 05
  • Zuständigkeit
    Der Feueraufseher der Gemeinde setzt die Feuerschutzauflagen und Bedingungen folgender Gebäudekategorien fest:

    • Wohnbauten
    • Landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude
    • Einstellräume für weniger als 50 Motorfahrzeuge
    • Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 2 Geschosse oder 600 m2 Bruttogeschossfläche)
    • Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1‘200 m2 Verkaufsfläche
    • Kleine Gewerbebauden oder Kleingebäude, in denen kein erhöhtes Brandrisiko besteht
    • Temporäre Veranstaltungen für 100 bis 600 Personen

     

    Baubewilligungspflichtig 

    • Lagerung und Umschlag von Flüssiggas
    • Schliessen von offenen Laubengängen und Passagen
    • Umstellen von Feuerungsanlagen ( Öl auf Holz, Öl auf Gas, Holz auf Gas usw.)
    • Einbau von zusätzlichen Feuerstellen (z.B. Cheminées, Kachel- und Speicheröfen, Kochherde usw.)
    • Änderung oder Neuinstallation von Abgasanlagen
    • usw.

    Bei Unklarheiten zum Baubewilligungsverfahren erteilt dir Baubewilligungsbehörde, der Brandschutzexperte der GVB oder der Feueraufseher der Gemeinde Auskunft.