weiter zur Online-Ansicht der Tageskarten-Verfügbarkeit
Achtung: Bitte beachten Sie die Ferienöffnungszeiten, klicken sie dazu hier...
Richtlinien SBB-Generalabonnemente
Die in diesen Richtlinien verwendeten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
Die Einwohnergemeinde Brügg bietet der Bevölkerung die Dienstleistung an, 8 „Tageskarten Gemeinde“ der SBB, 2. Klasse, benutzen zu können. Sie fördert damit das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr und leistet gleichzeitig einen Beitrag an den Umweltschutz. Das Inkasso erfolgt durch die Finanzverwaltung. Die abgegebenen „Tageskarten Gemeinde“ sind für die ganze Schweiz gültig. Der Geltungsbereich umfasst die Strecken, auf denen die Generalabonnemente zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten benützt werden können.
Der Bezug der „Tageskarten Gemeinde“ erfolgt am Schalter der Finanzverwaltung (Gemeindehaus,1. Stock). Pro Tageskarte ist eine Gebühr von Fr. 30.-- für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz Brügg und Fr. 35.-- für auswärtige Personen zu entrichten. An Minderjährige werden Karten nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgegeben. Die Tageskarten werden nach dem Reservationseingang abgegeben. Bei einem Reservationskonflikt gilt: Schalter- und Telefonbestellungen haben bis 10.00 Uhr das Vorrecht auf die Hälfte der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Tageskarten, Internetbesteller haben das Recht auf die andere Hälfte. Es dürfen max. für 3 aufeinander folgende Tage Karten und max. für 15 Tage pro Jahr von der gleichen Person beansprucht werden. Bei Verlust der „Tageskarten Gemeinde“ übernimmt die Einwohnergemeinde keine Haftung. Die vorliegenden Richtlinien treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 1. Januar 2009.
|
Weiterführende Links |




