Einwohnergemeinde Brügg

Tageskarte Gemeinde (SBB)

   

 

 

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Richtlinien SBB-Generalabonnemente

 

Die in diesen Richtlinien verwendeten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.

 

Die Einwohnergemeinde Brügg bietet der Bevölkerung die Dienstleistung an, 8 „Tageskarten Gemeinde“ der SBB, 2. Klasse, benutzen zu können. Sie fördert damit das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr und leistet gleichzeitig einen Beitrag an den Umweltschutz. Das Inkasso erfolgt durch die Finanzverwaltung.

Die abgegebenen „Tageskarten Gemeinde“ sind für die ganze Schweiz gültig. Der Geltungsbereich umfasst die Strecken, auf denen die Generalabonnemente zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten benützt werden können.


Der Gemeinderat erlässt für den Bezug der „Tageskarten Gemeinde“ folgende Richtlinien.

Der Bezug der „Tageskarten Gemeinde“ erfolgt am Schalter der Finanzverwaltung (Gemeindehaus,1. Stock). Pro Tageskarte ist eine Gebühr von Fr. 30.-- für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz Brügg und Fr. 35.-- für auswärtige Personen zu entrichten. An Minderjährige werden Karten nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgegeben.
Reservationen können frühestens 3 Monate (90 Tage) vor dem Reisetermin bei der Finanzverwaltung Tel. 032 374 25 60 oder über Internet www.bruegg.ch erfolgen. Bei telefonischer- sowie Internet- (ohne Bezahlung) Reservation sind die Karten innert drei Arbeitstagen nach der Bestellung abzuholen und zu bezahlen, andernfalls werden sie an weitere Interessenten abgegeben. Erfolgt die Bestellung und Bezahlung (per Kreditkarte oder Postcard) der Tageskarte über das Internet, werden diese kostenlos per Post zugestellt.

Die Tageskarten werden nach dem Reservationseingang abgegeben. Bei einem Reservationskonflikt gilt: Schalter- und Telefonbestellungen haben bis 10.00 Uhr das Vorrecht auf die Hälfte der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Tageskarten, Internetbesteller haben das Recht auf die andere Hälfte. Es dürfen max. für 3 aufeinander folgende Tage Karten und max. für 15 Tage pro Jahr von der gleichen Person beansprucht werden.

Bei Verlust der „Tageskarten Gemeinde“ übernimmt die Einwohnergemeinde keine Haftung.

Die vorliegenden Richtlinien treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 1. Januar 2009.


Vom Gemeinderat genehmigt am 1. März 2010.

 

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