Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat spätestens bei Volljährigkeit an ihrem/seinem Wohnsitz einen Heimatschein zu hinterlegen. Sie müssen daher zum Zeitpunkt der Volljährigkeit oder bei Eintreffen von Zivilstandsänderungen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde einen Heimatschein bestellen.
Liste der Zivilstandsämter siehe Link