Mettgasse 1
2555 Brügg
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Auswärtiger Wochenaufenthalt

  • Gemeindeschreiberei
  • Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne die benötigten Papiere aus.